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IQ Netzwerk Schleswig-Holstein: Qualifizierungsberatung

Die Qualifizierungsberatung im Rahmen des IQ Netzwerk Schleswig-Holstein richtet sich an Migrantinnen und Migranten, die sich im beruflichen Anerkennungsverfahren befinden oder eine passende Qualifizierung für einen adäquaten Berufseinstiegs suchen.

Die Beraterinnen geben Unterstützung, wenn Sie

  • eine berufliche Teilanerkennung bekommen und Beratungsbedarf zur Aufnahme sowie Durchführung einer geeigneten Anpassungsqualifizierung zum Erlangen der Gleichwertigkeit haben
  • eine berufliche Anerkennung bekommen haben und für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine Beratung bezüglich einer Brückenmaßnahme benötigen
  • eine negative Prognose für den Ausgang des Verfahrens bekommen haben und für die Vorbereitung auf eine Externenprüfung beraten werden wollen
  • eine negative Prognose für den Ausgang des Verfahrens bekommen haben und Unterstützung bei der Suche nach einer Fachqualifizierung für eine qualifikationsadäquate Beschäftigung am Arbeitsmarkt benötigen
  • Beratung bezüglich der Finanzierung der Maßnahmen benötigen

Leitung: Sabine Rief
rief.iqr@utsev.de
Tel 0152 34 34 02 76

Standorte der Qualifizierungsberatung
Kiel: Sophienblatt 64a, 24114 Kiel – bei Sabine Rief (Beratung auch auf Englisch)
Tel 0152 34 34 02 76, E-Mail: rief.iqr@utsev.de

Lübeck: Holstenstraße 13-17 23552 Lübeck – bei Inga Gottschalk (Beratung auch auf Russisch und Englisch)
Tel.: 0176 478 720 39, E-Mail: gottschalk.iqr@utsev.de

Flensburg: – bei Edibe Oğuz (Beratung auch auf Englisch)
Tel.: 0157 536 171 35, E-Mail: oguz.iqr@utsev.de

Neumünster/Bad Segeberg/Norderstedt/Pinneberg: –

Dr. Rula Tabbash (Beratung auch Arabisch, Englisch und Italienisch)
Tel.: 0176 644 679 44 E-Mail: tabbash.iqr@utsev.de

Heide, Itzehoe, Rendsburg – bei Doris Reichhardt (Beratung auch auf Englisch)
Tel.: 0152 369 281 13, E-Mail: reichhardt.iqr@utsev.de

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen
Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).